Die Urne für zu Hause
Mit einer Einzelgenehmigung der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) oder der zuständigen Gemeinde ist es möglich, die Urne zu Hause aufzustellen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Grundeigentümers/Hauseigentümers und der nahen Verwandten.
Details dazu unter wien.gv.at
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